Allgemeine Einkaufsbedingungen Version 12/2019
Die nachstehenden Einkaufsbedingungen (I bis XI) sind integrierender Bestandteil unserer Bestellungen. Sie können weder ganz noch teilweise wegbedungen werden. Im Folgenden wird TechnoWood AG als TW bezeichnet.
I) Angebot
Angebote sind kostenlos und mit einer Gültigkeit von 90 Tagen auszustellen.
II) Preis, Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich DDP (geliefert, Zoll bezahlt) gemäss aktuellen ICC Incoterms.
Zahlungsziel ist 60 Tage netto oder 30 Tage mit 3% Skonto.
III) Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigung erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Bestellung.
Falls Teile, die der Export Kontrolle unterliegen geliefert werden, werden diese einzeln in der AB, Lieferschein und Rechnung entsprechend ausgewiesen.
IV) Lieferdatum
Vereinbarte Lieferdaten sind bindend und beziehen sich auf das Datum, wenn die Güter bei TW ankommen (DDP).
Verzögert sich ein Termin, informiert der Lieferant mindestens 1 Woche vor abgemachtem Lieferdatum.
V) Verpackung und Lieferung
Der Lieferant ist verantwortlich für eine adäquate Verpackung und trägt die Kosten dafür.
Die Lieferung erfolgt mit einem Lieferschein.
Eine Rechnung wird separat nach vollständiger Lieferung geschickt.
VI) Gewährleistung
Die Gewährleistung soll 24 Monate bei Neuteilen und 12 Monate bei Reparaturen betragen und beginnt mit der Anlieferung bei TW.
VII) Qualitätssicherung
TW macht keine Eingangskontrollen, deshalb ist der Lieferant verpflichtet die Ware vor der Lieferung zu prüfen und nur in einwandfreiem Zustand zu liefern.
Werden Q-Mängel bei TW festgestellt gibt es folgende Möglichkeiten:
– A: Der Lieferant kommt zu TW und repariert das Teil
– B: Das Teil wird zurückgeschickt und durch den Lieferanten repariert oder ersetzt.
– C: TW repariert das Teil selber
Bei A: und B: werden sämtliche Kosten für die Reparatur/Ersatz vom Lieferanten getragen.
Bei C: erhält der Lieferant eine Rechnung von TW.
VIII) CE Konformität, Bedienungsanleitungen
Der Lieferant stellt sicher, dass alle Güter den entsprechenden EG-Richtlinien genügen/zertifiziert sind und bestätigt diese mit CE Konformitäts-Erklärungen.
Bedienungsanleitungen werden kostenlos in Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch und Italienisch geliefert.
Katalogteile müssen zusätzlich UL(USA) zertifiziert sein.
IX) Ersatzteile
Der Lieferant garantiert, dass alle Teile mind. 10 Jahr nach letzter Lieferung noch verfügbar sind, repariert werden oder durch ein kompatibles Produkt ersetzt werden können.
X) Rahmenvereinbarung
TW ist bereit bei speziellen Teilen eine Verpflichtung über grössere Stückzahlen einzugehen, als aktuell von TW benötigt werden. In solchen Fällen verpflichtet sich TW zur Abnahme einer bestimmten Stückzahl, jedoch ohne zeitliche Einschränkung. Die Bezahlung der Güter erfolgt nach Lieferung.
XI) Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser AEB ungültig oder nichtig sein, so behalten die übrigen Bestimmungen trotzdem ihre Gültigkeit.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen AEB bedürfen der Schriftform und werden von beiden Parteien unterschrieben.
Gerichtsstand ist St. Gallen. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.
TechnoWood AG