Allgemeine Bedingungen zu Montage- und Servicearbeiten Version 2023
AG: Auftraggeber / TW: TechnoWood
Der AG hat dafür zu sorgen, dass …
- … eine Kontaktperson mit Kompetenz und Befugnissen im Bereich Sicherheit vor Ort verfügbar ist.
- … das zu montierende Material vor allen schädlichen Einflüssen geschützt gelagert wird. Während der Einlagerung abhanden gekommenes oder beschädigtes Material wird dem AG auf dessen Kosten nachgeliefert oder instandgesetzt.
- … befugte Person zur Erteilung von Heissarbeiten (Schweissen, Löten, …) Ort sind, brennbare Materialien aus dem Gefahrenbereich entfernt bzw. nicht verrückbare Gegenstände abgedeckt wurden, Löschgeräte bereitgestellt wurden und eine sporadische Kontrolle für die weiteren 12 Stunden organisiert wurde.
- … die Maschinenbediener und deren Schichtablösung über die Anwesenheit von TW informiert werden. Die Maschine, an denen die Arbeiten ausgeführt werden, darf nicht in Betrieb gesetzt werden ohne Absprache mit den TW-Mitarbeitern vor Ort.
- … Fremdmaschinen durch Maschinisten des AGs zu bedienen und zu sichern sind.
- … der Arbeitsbereich des TW-Mitarbeiters gegen weitere Anlagen auf derselben Produktionslinie mit Prallschutzwänden, und Prallschutzböcken sowie weiteren sachdienlichen Sicherungsmassnahmen mechanisch abzusichern ist.
Der AG erbringt auf seine Kosten gemäss den Angaben von TW oder dessen Montageprogramm rechtzeitig folgende Leistungen:
- … soweit deren Beizug explizit vereinbart wurde, Stellung von qualifizierten Facharbeitern wie Elektriker und Hilfskräften mit den erforderlichen Werkzeugen und Ausrüstungen. Diese Arbeitskräfte müssen die notwendigen Leistungen gemäss den Spezifikationen und den Terminplänen von TW auszuführen.
- … Beistellung betriebstüchtiger Kräne und Hebezeuge, soweit dessen Bereitstellung zwischen den Parteien besonders vereinbart wurde. Die Bedienung erfolgt durch das Personal von TW oder durch das Personal des Kunden, welches während der kompletten Montage- und Servicezeit zu Verfügung steht und den Weisungen des Personals von TW Folge zu leisten hat.
- … sofern erforderlich die Beistellung zweckmässiger Gerüste, Hebemittel, Arbeitsplattformen und Ähnlichem.
- … Beistellung der notwendigen elektrischen Energie und Beleuchtung einschliesslich der erforderlichen Anschlüsse bis zum Montageplatz für Wasser, Betriebsstoffe und Druckluft
MB-92.01 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts. Allfällige Differenzen werden, wenn immer möglich, einvernehmlich geregelt. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist das Domizil von TW.